Bundeskanzleramt
Das Bundekanzleramt ist die oberste Bundesbehörde und unterstütz den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin in seinen Aufgaben. Denn auch sein oder ihr Büro befindet sich im dort.
Es befindet sich in Berlin und hat seinen Zweitsitz in Bonn.
Das Bundeskanzleramt muss erforderliche Informationen für den Kanzler oder Kanzlerin beschaffen und diese auch bereit halten. Das geschieht vorallem durch den engen Kontakt zu den Bundesministerien, die ihrerseits auch Information zur Verfügung haben. Die Bundesministerien werden vom Bundeskanzleramt koordiniert. So kommt es, dass die innere Struktur des Kanzleramts den jeweiligen Ministerien entspricht. Aufgabe der politischen Abteilungen ist es die Arbeit der Fachminister zu begleiten und dem Kanzler oder Kanzlerin eine kompetente Verfolgung deren Arbeit zu ermöglichen.
Das Kanzleramt ist wie alle Behörden in Leitungs - und Arbeitsbereich gegliedert. Die verwaltungsmäßige Arbeit wird in 6 Abteilungen unterteilt, welche weiter in Gruppen aufgeteilt werden, die sich wiederum in Referate gliedern. Des Weiteren ist das Kanzleramt der Stiftung Wissenschaft und Politik zu geordnet. Zum Leitungsbereich gehören neben dem Bundeskanzler auch der Chef des Bundeskanzleramts, sowie die im Geschäftsbereich angesiedelten Staatssekretäre und Staatsminister.
Die Behörde wird nicht direkt vom Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin geleitet sondern vom Chef des Bundeskanzleramts, der zugleich auch Geschäfte eines Staatssekretärs der Bundesregierung übernimmt. Die Ernennung erfolgt durch den Kanzler oder der Kanzlerin. Gewählt werden können aber nur Staatssekretäre und Bundesminister für besondere Aufgaben. Die Bedeutung des Chefs des Bundeskanzleramts in der Bundesregierung ist herausragend, findet
jedoch meist im Hintergrund und ohne öffentliche Aufmerksamkeit statt.
Das Bundeskanzleramt ist die zentrale Koordinierungsstelle für das zusammen wirken der Bundesministerien.
Seit Ende der 1970er Jahre ist es üblich das der Kanzler oder die Kanzlerin parlamentarische Staatssekretäre zu Staatsministern ernnent. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin kann diese aber auch jederzeit wieder entlassen.
Mit der Gründung der 3 deutschen Geheimdienste benötigte man einen zentralen Koordinationsposten, welcher direkt dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzleramt unterliegt. Von 1949 bis 1964 wurde diese Aufgabe vom Bundesverteidigungsrat übernommen. In den Jahren 1964 - 1969 übernahm der Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrats diese Aufgabe. Damit wurden sie erstmals in der Bundesrepublik zu einem Posten zusammen geführt. Nach dem es dann aber 1969 geschlossen wurde, wurde der Posten vom neu gegründetem Bundessicherheitsrat übernommen. Faktisch gesehen war es aber die Aufgabe des Chefs des Bundeskanzleramtes. Der Geheimdienstkoordinator wurde dann im Jahr 1991 geschaffen. Seither ist es die zentrale Schnittstelle zwischen Geheimdiensten und Bundeskanzleramt.
Von 1999 bis zum Einzug in das neue Gebäude war das Kanzleramt vorübergehend im ehemaligen Staatsgebäude der DDR. Seit 2001 befindet sich der Sitz im neu entworfenem Bau im Berliner Spreebogen und wird durch den Platz der Republik vom Reichstagsgebäude getrennt.