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          17.03.2024

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  Bundeskanzleramt

 
 Das Bundekanzleramt ist die oberste Bundesbehörde und unterstütz den  Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin in seinen Aufgaben. Denn auch sein  oder ihr Büro befindet sich im dort.
 
 Es befindet sich in Berlin und hat seinen Zweitsitz in Bonn.
 Das Bundeskanzleramt muss erforderliche Informationen für den Kanzler oder  Kanzlerin beschaffen und diese auch bereit halten. Das geschieht vorallem durch  den engen Kontakt zu den Bundesministerien, die ihrerseits auch Information zur  Verfügung haben. Die Bundesministerien werden vom Bundeskanzleramt  koordiniert. So kommt es, dass die innere Struktur des Kanzleramts den  jeweiligen Ministerien entspricht. Aufgabe der politischen Abteilungen ist es die  Arbeit der Fachminister zu begleiten und dem Kanzler oder Kanzlerin eine  kompetente Verfolgung deren Arbeit zu ermöglichen.
 
 Das Kanzleramt ist wie alle Behörden in Leitungs - und Arbeitsbereich gegliedert.  Die verwaltungsmäßige Arbeit wird in 6 Abteilungen unterteilt, welche weiter in  Gruppen aufgeteilt werden, die sich wiederum in Referate gliedern. Des Weiteren  ist das Kanzleramt der Stiftung Wissenschaft und Politik zu geordnet. Zum  Leitungsbereich gehören neben dem Bundeskanzler auch der Chef des  Bundeskanzleramts, sowie die im Geschäftsbereich angesiedelten  Staatssekretäre und Staatsminister.

 Die Behörde wird nicht direkt vom Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin  geleitet sondern vom Chef des Bundeskanzleramts, der zugleich auch Geschäfte  eines Staatssekretärs der Bundesregierung übernimmt. Die Ernennung erfolgt  durch den Kanzler oder der Kanzlerin. Gewählt werden können aber nur  Staatssekretäre und Bundesminister für besondere Aufgaben. Die Bedeutung des  Chefs des Bundeskanzleramts in der  Bundesregierung ist herausragend, findet
 jedoch meist im Hintergrund und ohne öffentliche Aufmerksamkeit statt.
 Das Bundeskanzleramt ist die zentrale Koordinierungsstelle für das zusammen  wirken der Bundesministerien.

 Seit Ende der 1970er Jahre ist es üblich das der Kanzler oder die Kanzlerin  parlamentarische  Staatssekretäre zu Staatsministern ernnent. Der  Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin kann diese aber auch jederzeit wieder  entlassen.
 
 Mit der Gründung der 3 deutschen Geheimdienste benötigte man einen zentralen  Koordinationsposten, welcher direkt dem Bundeskanzler oder der  Bundeskanzlerin  bzw. dem  Bundeskanzleramt unterliegt. Von 1949 bis 1964  wurde diese Aufgabe vom Bundesverteidigungsrat übernommen. In den Jahren  1964 - 1969 übernahm der Bundesminister für Angelegenheiten des  Bundesverteidigungsrats diese Aufgabe. Damit wurden sie erstmals in der  Bundesrepublik zu einem Posten zusammen geführt. Nach dem es dann aber  1969 geschlossen wurde, wurde der Posten vom neu gegründetem  Bundessicherheitsrat übernommen. Faktisch gesehen war es aber die Aufgabe  des Chefs des Bundeskanzleramtes.  Der Geheimdienstkoordinator wurde dann  im Jahr 1991 geschaffen. Seither ist es die zentrale Schnittstelle zwischen  Geheimdiensten und Bundeskanzleramt.
 
 Von 1999 bis zum Einzug in das neue Gebäude war das Kanzleramt  vorübergehend im ehemaligen Staatsgebäude der DDR. Seit 2001 befindet sich  der Sitz im neu entworfenem Bau im Berliner Spreebogen und wird durch den  Platz der Republik vom Reichstagsgebäude getrennt.